Wir nehmen für unsere Mandanten nicht nur Markenanmeldungen für deutsche Marken, Unionsmarken (früher: Gemeinschaftsmarken) und IR-Marken vor, sondern sind auch in sonstigen markenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Unser Service umfasst dabei unter anderem die Vertretung vor den Markenämtern in Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie die Vornahme von Markenverlängerungen.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch im Bereich der Geltendmachung und Abwehr markenrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (Abmahnungen).